Arzt-Homepage: Kosten & steuerliche Absetzbarkeit in Österreich (2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: Sie hängen vom Umfang ab – von der schlanken Visitenkarte bis zur Praxis-Website mit Terminbuchung und mehreren Sprachen. Die aktuellen Pakete finden Sie auf der Kostenseite.
- Steuern (AfA): Eine Website zählt in der Regel als immaterielles Wirtschaftsgut und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben – oft wird mit rund 3 Jahren gerechnet. Die genaue Einordnung klärt Ihre Steuerberatung.
- GWG-Grenze: Bis 1.000 € (netto) kann ein Wirtschaftsgut als geringwertig gelten und im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
- Laufende Kosten: Hosting, Domain und Wartung sind laufende Betriebsausgaben und können im Jahr der Zahlung abgesetzt werden.
Ob Sie eine Website kaufen, in Raten zahlen oder mieten, wirkt sich auf Budget und Steuer aus. Hier steht, worauf es ankommt – und welche Fragen Sie vor der Entscheidung klären sollten.
1. Wovon hängen die Kosten ab?
Die Preise für Ordinations-Websites sind sehr unterschiedlich. Entscheidend sind vor allem:
- Umfang: Wie viele Seiten und Leistungen soll die Website abdecken?
- Funktionen: Terminbuchung, Mehrsprachigkeit, Recruiting-Bereich, KI-Telefonassistent.
- Inhalte: Liefern Sie Texte und Fotos selbst oder lassen Sie sie erstellen?
- Grundlagen: Suchmaschinen-Optimierung, Datenschutz und Barrierefreiheit.
- Betreuung: Hosting, Updates und Änderungen nach dem Start.
Konkrete Pakete und Preise finden Sie auf der Kostenseite.
Kaufen oder mieten? Beides kann sinnvoll sein. Klären Sie vorab: Wem gehören Website und Inhalte? Wie lange läuft der Vertrag und wie kündigen Sie? Was ist in der Monatsrate enthalten (Hosting, Updates, Support)? Vergleichen Sie die Gesamtkosten über 3 bis 5 Jahre.
2. Die steuerliche Seite: AfA vs. GWG
Das Finanzamt betrachtet eine Website meist als langlebiges Wirtschaftsgut. Wie Sie die Kosten geltend machen, hängt von der Höhe ab:
Bis 1.000 € netto (GWG)
Ist die Website sehr günstig (oder lassen Sie nur kleine Änderungen machen), kann sie unter die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) fallen. Dann können Sie die Rechnung im Jahr der Anschaffung voll als Ausgabe ansetzen.
Über 1.000 € (AfA)
Die meisten professionellen Websites liegen darüber. Dann wird in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben (Absetzung für Abnutzung, AfA). Weil Websites technisch schnell veralten, wird häufig mit einer kurzen Nutzungsdauer von etwa 3 Jahren gerechnet. Die Steuerberatung legt das für Ihren Fall fest.
Beispielrechnung (vereinfacht): Kostet die Website 3.000 € und wird über 3 Jahre abgeschrieben, sind das 1.000 € pro Jahr.
Fixpreis oder Abo – was passt zu Ihrer Ordination?
Wir erklären die Unterschiede ehrlich. Keine Garantien, dafür eine klare Einschätzung – auch mal: Das brauchen Sie nicht. Die aktuellen Pakete und Preise sehen Sie auf der Kostenseite.
3. Was ist mit Wartung & Hosting?
Kosten für Domain (z. B. dr-muster.at), Server (Hosting) und technische Wartung sind laufende Betriebsausgaben. Sie mindern Ihren Gewinn im Jahr der Zahlung.
Fazit für Ihre Planung
Rechnen Sie nicht nur den Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über mehrere Jahre – inklusive Hosting, Wartung und Änderungen. So vergleichen Sie Kauf, Raten und Miete fair.
Über den Autor: Helmut Rabenlehner
Berater für digitale Sichtbarkeit (SEO, lokale Suche, KI-Sichtbarkeit) mit über 20 Jahren Erfahrung. Gründer der WEBU Digital GmbH, Wien. Mehr auf webu.at